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Sprechstunde | Vormundschaft

Was pas­siert, wenn man nicht mehr selbst ent­schei­den kann? Das Ewach­se­nen­schutz­recht wird grund­le­gend refor­miert. Im Gespräch: FS1 Sen­dungs­ma­cher Kurt Bau­er und Notar Dr. Claus Spruzina

Was passiert, wenn man nicht mehr selbst entscheiden kann? Das Ewachsenenschutzrecht wird grundlegend reformiert. Im Gespräch: FS1 Sendungsmacher Kurt Bauer und Notar Dr. Claus Spruzina

Mit 01. Juli 2018 tritt die Neu­ord­nung des Erwach­se­nen­schutz­rechts in Kraft. Die­ses betrifft Men­schen, die nicht mehr in der Lagen sind finan­zi­el­le und all­täg­li­che Ange­le­gen­hei­ten sel­ber wahr­zu­neh­men. Aus „Sach­wal­tern“ wer­den „Erwach­se­nen­ver­tre­ter“ und es geht eine umfas­sen­de Neue­rung ein­her, wel­che einen Grund­satz­wech­sel zum Woh­le der Betrof­fe­nen dar­stellt. Im neu­en Gesetz ste­hen die Bedürf­nis­se, Wün­sche und der fest­stell­ba­re Wil­le der Betrof­fe­nen im Vor­der­grund. Die Auto­no­mie des Men­chen soll gestärkt wer­den — Selbst­be­stim­mung statt Stellvertretung.

FS1 Sen­dungs­ma­cher Kurt Bau­er und Notar Dr. Claus Spru­zi­na im Gespräch.

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