Dein Programm

Sprechstunde | Vormundschaft

Was passiert, wenn man nicht mehr selbst entscheiden kann? Das Ewachsenenschutzrecht wird grundlegend reformiert. Im Gespräch: FS1 Sendungsmacher Kurt Bauer und Notar Dr. Claus Spruzina

Mit 01. Juli 2018 tritt die Neu­ord­nung des Erwach­se­nen­schutz­rechts in Kraft. Die­ses betrifft Men­schen, die nicht mehr in der Lagen sind finan­zi­el­le und all­täg­li­che Ange­le­gen­hei­ten sel­ber wahr­zu­neh­men. Aus „Sach­wal­tern“ wer­den „Erwach­se­nen­ver­tre­ter“ und es geht eine umfas­sen­de Neue­rung ein­her, wel­che einen Grund­satz­wech­sel zum Woh­le der Betrof­fe­nen dar­stellt. Im neu­en Gesetz ste­hen die Bedürf­nis­se, Wün­sche und der fest­stell­ba­re Wil­le der Betrof­fe­nen im Vor­der­grund. Die Auto­no­mie des Men­chen soll gestärkt wer­den — Selbst­be­stim­mung statt Stellvertretung.

FS1 Sen­dungs­ma­cher Kurt Bau­er und Notar Dr. Claus Spru­zi­na im Gespräch.


Bitte akzeptiere YouTube-Cookies um dieses Video ansehen zu können. Mit deinem Einverständnis werden Inhalte von YouTube, einem externen Anbieter, geladen.

Mehr Informationen findest du in YouTube's Datenschutzrichtlinie.

Wenn du einverstanden bist wird deine Auswahl gespeichert und die Seite neu geladen.

Diese Sendung findest du:


Benachrichtigungen aktivieren? Ja Nein