Was passiert, wenn man nicht mehr selbst entscheiden kann? Das Ewachsenenschutzrecht wird grundlegend reformiert. Im Gespräch: FS1 Sendungsmacher Kurt Bauer und Notar Dr. Claus Spruzina
Mit 01. Juli 2018 tritt die Neuordnung des Erwachsenenschutzrechts in Kraft. Dieses betrifft Menschen, die nicht mehr in der Lagen sind finanzielle und alltägliche Angelegenheiten selber wahrzunehmen. Aus „Sachwaltern“ werden „Erwachsenenvertreter“ und es geht eine umfassende Neuerung einher, welche einen Grundsatzwechsel zum Wohle der Betroffenen darstellt. Im neuen Gesetz stehen die Bedürfnisse, Wünsche und der feststellbare Wille der Betroffenen im Vordergrund. Die Autonomie des Menchen soll gestärkt werden — Selbstbestimmung statt Stellvertretung.
FS1 Sendungsmacher Kurt Bauer und Notar Dr. Claus Spruzina im Gespräch.
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