Nutzungsvereinbarung (Stand 13.03.2019) „Allgemeine Geschäftsbedingungen“
Nutzungsvereinbarung („Allgemeine Geschäftsbedingungen“) zwischen „USERINNEN“ und der Community TV Salzburg Gemeinnützige BetriebsgesmbH (in Folge „FS1).
Diese Vereinbarung legt fest unter welchen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen von USERINNEN bereitgestellte „userInnengenierte Inhalte“, insbesondere Videobeiträge durch die Community TV Salzburg Gemeinnützige BetriebsgesmbH (FS1) veröffentlicht und verarbeitet werden.
„UserInnengenerierte Inhalte“ inkludiert Texte, Grafiken, Fotos, Töne, Geräusche, audiovisuelle Inhalte und anderes Material.
Die Veröffentlichung von UserInnengenerierten Inhalten über von FS1 betriebene Dienste ist ohne Registrierung auf www.fs1.tv und Anerkennung dieser Nutzungsvereinbarung nicht möglich.
Unter diese Dienste fallen insbesondere:
Die Veröffentlichung von Texten, Kommentaren, Videos, Sendungen, Sendungsbestandteilen, Musik, Grafiken, Software, Fotos und anderen Inhalten auf www.fs1.tv
Die live- oder zeitversetzte Fernsehausstrahlung von Texten, Kommentaren, Videos, Sendungen, Sendungsbestandteilen, Musik, Grafiken, Software, Fotos und anderen Inhalten im Programm „FS1“
Diese Nutzungsvereinbarung gilt für jede Art von Sendung oder Beitrag, die von einem/einer USERIN nach dem Prinzip des Offenen Zugangs im Rahmen des Fernsehprogramms FS1 produziert, aufgezeichnet und verbreitet wird.
Registrierung
Zur Registrierung zugelassen sind nur juristische Personen sowie unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen. Minderjährige können sich nur registrieren, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung eines gesetzlichen Vertreters/Vertreterin nachgewiesen wird.
Grundsätzliche Voraussetzungen dieser Vereinbarung
FS1 ist ein Medienprojekt, das auf den Prinzipien Eigenverantwortlichkeit, Nichtkommerzialität und Gemeinnützigkeit beruht.
Grundlagen der Programmgestaltung sind die “Charta für Community Fernsehen in Österreich”, die „Programmgrundsätze & Programmrichtlinien von FS1“ sowie die „Richtlinien für Werbung auf FS1“ in der aktuellen Fassung. Die Grundlagen der Programmgestaltung, die Charta für Community Fernsehen in Österreich und die „Richtlinien für Werbung auf FS1“ werden auf der Website www.fs1.tv in der aktuellen Version veröffentlicht und sind ausdrücklich Bestandteil dieser Vereinbarung. Der/die USERIN verpflichtet sich, sämtliche darin beschrieben Abläufe, Beschränkungen, Verbote und Regelungen einzuhalten.
FS1 behält sich das Recht vor, die den Nutzungsbedingungen zugrundeliegenden Richtlinien mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, zu ergänzen oder anzupassen. Änderungen werden von FS1 auf www.fs1.tv angezeigt.
Übermitteln von Inhalten
Für einen niedrigschwelligen Zugang zur Programmgestaltung bietet FS1 seinen registrierten USERINNEN die Möglichkeit, Videofiles über die Uploadfunktion (“FS1 Upload Box”) auf der Webseite fs1.tv oder über ein geeignetes FTP-Programm oder vergleichbare Dienste an FS1 zu übermitteln.
Darüber hinaus besteht in gesonderter Absprache mit den Programmverantwortlichen von FS1 die Möglichkeit, userInnengenerierte Inhalte persönlich oder postalisch auf dafür geeigneten Datenträgern zu übermitteln.
Für den Fall, dass für die Ausstrahlung eines Beitrages oder Sendung ein gesonderter Veröffentlichungsstermin vereinbart ist, verpflichtet sich der/die USERIN sämtliche für die Ausstrahlung notwendigen Inhalte und Materialien mindestens 1 Woche vor dem geplanten Veröffentlichungstermin in geeigneter technischer Qualität bereit zu stellen.
Alle einlangenden audiovisuellen Inhalte werden von den Programmverantwortlichen von FS1 vor der Veröffentlichung auf Sendetauglichkeit geprüft:
Auswahlkriterien sind die Grundlagen der Programmgestaltung, die geltenden gesetzlichen Bestimmungen des Medienrechts, des Audiovisuelle-Mediendienste Gesetzes, des Urheberrechts und sonstiger relevanter programmlicher und gesetzlicher Bestimmungen sowie technische Mindestanforderungen an die Bild- und Tonqualität.
FS1 hat keine Überprüfungspflicht. Die Abnahme und Veröffentlichung einer Sendung ersetzt nicht die Sorgfaltspflicht und Eigenverantwortlichkeit des /der USERIN.
Anspruch auf Veröffentlichung im Fernsehprogramm FS1
Voraussetzung, dass von USERINNEN generierte, übermittelte, gespeicherte und veröffentlichte Inhalte für die Ausstrahlung und Verbreitung durch FS1 ausgewählt werden können ist die Einwilligung in diese Nutzungsvereinbarung.
FS1 ist nicht verpflichtet userInnengenerierte Inhalte zur Veröffentlichung anzunehmen. Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung und Ausstrahlung.
Die Festsetzung der Anzahl der Ausstrahlungen und der Zeitpunkt der Ausstrahlung erfolgt durch FS1 im Rahmen der programmlichen und technischen Möglichkeiten von FS1.
FS1 behält sich das Recht vor, die Ausstrahlung jederzeit zu unterbrechen und/oder zu beenden.
FS1 übernimmt keine Garantie für die fehlerfreie und ununterbrochene Ausstrahlung und Veröffentlichung von userInnengenerierten Inhalten.
FS1 ist zur sofortigen Entfernung von Inhalten berechtigt, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Veröffentlichung rechtswidrig ist und/oder Rechte Dritter verletzt.
FS1 übernimmt keine Gewähr für die Übermittlung, Speicherung und Archivierung der von/m USERIN eingestellten Inhalte. Die Übertragung und Übermittlung von Inhalten an FS1 erfolgt auf eigenes Risiko.
Im Fall, dass FS1 eine Sendung oder Beitrag nicht für die Ausstrahlung freigibt, verpflichtet sich FS1 gegenüber dem/der USERIN auf Nachfrage die Ablehnung schriftlich zu begründen.
Der/die USERIN hat das Recht, gegen eine Nichtveröffentlichung beim Verwaltungsausschuss der FS1 GmbH Beschwerde (office@fs1.tv) einzubringen. In diesem Fällen entscheidet der Verwaltungsausschuss von FS1 über die Veröffentlichung oder Nichtveröffentlichung.
Unentgeltlichkeit und Nichtkommerzialität
Die Veröffentlichung der von/m USER bereitgestellten Inhalte erfolgt gemäß den Grundsätzen der Programmgestaltung von FS1 unentgeltlich. Ein Vergütungsanspruch der/des USERIN entsteht in keinem Fall.
Jede mittel- wie unmittelbar mit der Verbreitung und Veröffentlichung durch FS1 im Zusammenhang stehende kommerzielle Verwertung (Sponsoring, Produktplatzierung, Gewinnspiele oder Patronanzwerbung) ist ohne ausdrückliche Zustimmung durch die Geschäftsführung von FS1 unzulässig.
Der Verkauf von Werbung, Sponsoring u. dgl. auf Webseiten, die Inhalte von www.fs1.tv enthalten („embedded links“), es sei denn die Inhalte, die nicht von www.fs1.tv stammen sind hinreichend werthaltig, um die Grundlage für derartige Verkäufe darzustellen.
Es gelten die Richtlinien für Werbung auf FS1.
Haftung
Der/die USERIN handelt gemäß den Grundlagen der Programmgestaltung von FS1 nach dem Prinzip der Eigenverantwortlichkeit.
Jede/r USERIN ist für die von ihr/ihm bereitgestellten Inhalte (Videos, Informationen, Texte, Daten, Kommentare und sonstige Materialien) sowie für mögliche Konsequenzen der Veröffentlichung dieser Inhalte allein verantwortlich.
Mit der Bereitstellung der Inhalte erklärt der/die USERIN, dass er/sie über sämtliche erforderlichen Rechte, Berechtigungen, Bewilligungen, Drehgenehmigungen, Lizenzen, Urheberrechte, Verwertungsrechte und sonstige notwendige Rechte verfügt.
Der/die USERIN erklärt, dass die von ihr/ihm bereitgestellten Inhalte den Grundlagen der Programmgestaltung von FS1 und den geltenden gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Der/die USERIN haftet gegenüber FS1 dafür, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen oder in Rechte Dritter eingreifen.
Wird FS1 aus welchem Grund auch immer in Anspruch genommen oder bestraft, ist der/die USERIN zur Schad- und Klagloshaltung verpflichtet.
Der/die USERIN erklärt, dass die von ihm/ihr bereitgestellten Inhalte keine rassistischen, sexistischen, faschistischen, nationalistischen, frauenfeindlichen oder die Würde des Menschen verletzende Inhalte aufweisen.
Der/die USERIN erklärt, dass die von ihm/ihr bereitgestellten Inhalte frei sind von Werbung für politische Parteien, für wahlwerbende Gruppierungen und religiöse Gruppierungen.
Der/die USERIN erklärt, dass die von ihm/ihr bereitgestellten Inhalte den Vorgaben der Nichtkommerzialität entsprechen, frei sind von kommerzieller Werbung für Produkte und Dienstleistung, keine ideelle Werbung enthalten.
Persönlichkeitsrechte
Der/die USERIN erklärt, dass die von ihm/ihr bereitgestellten Inhalte nicht die Privatsphäre von Personen verletzen.
Der/die USERIN erklärt, dass für Aufnahmen in räumlichen Privatsphären eine ausdrückliche Erlaubnis für den Dreh eingeholt wurde. Dies betrifft Innenräume, Wohnungen, Ämter, Bahnhöfe, Zugfahrten, Friedhöfe, Privatgrundstücke, Badeanstalten u. dgl.
Der/die USERIN ist verpflichtet, auf Anfrage von FS1 eine entsprechende Sendeerlaubnis, Drehgenehmigung oder die (sofern dazu eine gesetzliche Verpflichtung besteht) notwendige Einwilligung von im Beitrag vorkommenden Personen u. dgl. schriftlich vorzulegen.
Urheberrechte und Verwertungsrechte von Dritten
Der/die USERIN erklärt, dass die von ihm/ihr bereitgestellten Inhalte nicht in Rechte Dritter eingreifen
Der/die USERIN garantiert insbesondere, dass die von ihm/ihr bereitgestellten Inhalte kein Material enthalten, das ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von anderen öffentlich-rechtlichen oder privaten Fernseh- und Radioveranstaltern, von Webseiten, Kinofilmen stammt.
Der/die USERIN nimmt zur Kenntnis, dass das Abfilmen von Webseiten und die Weiterverbreitung von Videos von YouTube und anderen Social-Media-Plattformen nur dann zulässig ist, wenn dies vom Mediendiensteinhaber und/oder Plattform-Betreiber (z.B. YouTube) ausdrücklich schriftlich autorisiert wurde.
Der/die USERIN haftet dafür, dass für gegebenenfalls enthaltenes Fremdmaterial, bei dem die Rechte Dritter betroffen sind, sämtliche für die Verwertung durch FS1 notwendige Rechte mit den Betroffenen geklärt wurden. Der/die USERIN ist verpflichtet die dafür notwendigen Vereinbarungen und Einwilligungen Dritter auf Nachfrage FS1 zur Verfügung zu stellen.
Der/die USERIN ist verpflichtet, auf Anfrage von FS1 eine vollständige und schriftliche Auflistung des verwendeten Materials, in welchem Urheberrechte Dritte betroffen sind, zu übergeben. Zum Beispiel: Musik (InterpretIn, Titel, Jahr, Album, Vertrieb, Länge des verwendeten Ausschnittes), Film (Regie, Titel, Jahr, Vertrieb, gegebenenfalls Nutzungseinschränkungen usw.)
Sollten dem/der USERIN Umstände bekannt werden, die die zukünftige öffentliche Nutzung des Beitrages durch FS1 unmöglich machen, verpflichtet er/sie sich, FS1 umgehend davon zu verständigen.
Der/die USERIN nimmt zur Kenntnis, dass die Erstellung, das Hochladen, Bearbeiten und Kommentieren von Inhalten auf www.fs1.tv automatisiert mit USERINNENNAMEN auf der Startseite „Letzte Aktivitäten“ veröffentlicht wird.
Besondere Bedingungen bei Live-Sendungen
Eine besondere Sorgfaltspflicht der/des USERS/IN besteht im Zusammenhang mit Live-Sendungen. Die /der USERIN hat nach besten Kräften darauf hinzuwirken, dass Eingriffe in die Rechte Dritter unterbleiben und dass die ModeratorInnen den SendungsteilnehmerInnen dazu nötigenfalls das Wort entziehen und bei erfolgter Verletzung beispielsweise von Persönlichkeitsrechten ihre Distanzierung zum Ausdruck bringen.
Eine Absage oder Verschiebung einer Live-Sendung aus technischen oder programmplanerischen Gründen durch FS1 ist zulässig. Ausfälle oder Verschiebungen werden von FS1 zum frühest möglichen Zeitpunkt bekannt gegeben.
Verwertungsrechte und Nutzungsarten
Der/die USERIN erklärt sich einverstanden, dass die von ihr/ihm bereitgestellten Inhalte von FS1 folgendermaßen verwertet werden:
Sendung im Rundfunk im Programm FS1 (terrestrisch, via Kabel, IP-TV, und Satellit).
Sendung im Internet als Livestream.
On Demand Streaming (zeitunabhängiger Abruf des Beitrags auf den Websites von FS1) vorbehaltlich einer gesonderten Zustimmung durch den/die USERIN.
On Demand Download (zeitunabhängiger Download von Beiträgen auf den Websites von FS1 sowie über Podcasting-Kanäle von FS1) vorbehaltlich einer gesonderten Zustimmung durch den/die USERIN.
Neben diesen angeführten Senderechten räumt der/die USERIN FS1 nachfolgende Rechte zur Verwertung ein
Das Recht, die vom/von USERIN bereitgestellten Inhalte auf Bild-/Tonträgern zum Zwecke der Fernsehrundfunksendung zu vervielfältigen.
Das Recht, die vom/von USERIN bereitgestellten Inhalte im Rahmen von Programmvorschauen beliebig oft zu senden.
Das Recht der öffentlichen Zurverfügungstellung der vom/von USERIN bereitgestellten Inhalte über das Internet zum Zwecke der Ankündigung und Bewerbung des Programms im Rahmen eines EPG.
Das Recht, die vom/von USERIN bereitgestellten Inhalte zu archivieren.
Das Recht, die vom/von USERIN bereitgestellten Inhalte für die Öffentlichkeitsarbeit und den Internetauftritt von FS1 zu verwenden.
Das Recht, die vom/von USERIN bereitgestellten Inhalte im Rahmen von Präsentationen des Senders FS1 öffentlich vorzuführen, aufzuführen und vorzutragen.
Das Recht, die vom/von USERIN bereitgestellten Inhalte anderen nichtkommerziellen TV-Sendern unentgeltlich zur Ausstrahlung anzubieten und diesen zur Verfügung zu stellen.
Das Recht der Veränderung und Bearbeitung der vom/von USERIN bereitgestellten Inhalte, sofern nicht dadurch berechtigte Interessen des/der USERIN beeinträchtigt werden.
Insbesondere das Recht auf Bearbeitung und das Recht Kürzung von Videobeiträgen, die in Teilen oder zur Gänze gegen diese Nutzungsvereinbarung verstoßen.
Das Recht vom/von der USERIN bereitgestellte Bilder oder Videoinhalte verkleinert darzustellen (Thumbnails) und diese technisch zu verändern soweit dies zur weiteren Verwendung erforderlich ist.
Diese Verwertungsrechte gelten zeitlich unbeschränkt für beliebig
viele Ausstrahlungen bzw. Anfragen.
Der/die USERIN des Beitrages haftet dafür, dass der Übertragung dieser
Verwertungsrechte an FS1 keine Rechte Dritter entgegenstehen und verpflichtet
sich, die mit den jeweiligen UrheberInnen dazu getroffenen Vereinbarungen auf
Nachfrage zur Verfügung zu stellen.
Schadenersatz bzw. jede Haftung von FS1 für Konsequenzen, die durch Nichtveröffentlichung entstehen, ist ausgeschlossen.
FS1 übernimmt keine Haftung für vom/von der USERIN zur Verfügung gestellte Trägermedien (DVDs, Festplatten, USB-Sticks und dgl.) oder von Aufnahmen, Materialien und Produktionen und sonstigen Inhalten, die auf von FS1 bereit gestellten Festplatten, Datenträgen, Kameras, PCs, Laptops und anderen Speichermedien gespeichert wurden.
Produktionsressourcen
FS1 stellt in Absprache mit dem/der USRIN vorbehaltlich der technischen und organisatorischen Verfügbarkeit für die Produktion von Videobeiträgen technische Ressourcen zur Verfügung. Es gelten die Studioordnung und die Geschäftsbedingungen für den Verleih in der jeweils aktuellen Fassung.
Die Nutzung von Produktionsressourcen erfolgt ausschließlich nach Absprache und terminlicher Vereinbarung mit den Verantwortlichen von FS1.
Dies betrifft insbesondere die Bereitstellung von Leihgeräten, die Nutzung des Studios für Livesendungen oder Vorproduktionen sowie die Nutzung von Schnittrechnern. Es besteht kein Anspruch auf Produktionsressourcen.
Die Produktionsressourcen von FS1 dürfen ausschließlich zur Produktion von Videobeiträgen benützt werden, die im Rahmen dieser Nutzungsvereinbarung für die Erstveröffentlichung durch FS1 vorgesehen sind.
Einschränkung der Verwertung über Online
Der/die USERIN hat ausdrücklich das Recht, die Veröffentlichung eines Beitrages im Internet als „Video on Demand“ abzulehnen.
Recht auf Löschung
Der/die USERIN hat das Recht, diese rechtliche Vereinbarung jederzeit über eine schriftliche Mitteilung an office@fs1.tv zu beenden.
Der/die USERIN hat das Recht, die Veröffentlichung eines von ihm bereitgestellten Inhaltes über eine schriftliche Mitteilung an office@fs1.tv zu widerrufen.
Der/die USERIN nimmt zur Kenntnis, dass eine automatisierte Löschung und der automatisierte Widerruf aus technischen Gründen derzeit nicht möglich ist.
Auskunft
Bei Fragen und bei Unklarheiten können sich USERINNEN über die E‑Mail Adresse office@fs1.tv an FS1 wenden.