Eine zentrale Frage in der Familienplanung muss sich jedes Paar stellen: „Wer übernimmt die Kindererziehung und wer geht arbeiten? Das sogenannte Pensionssplitting bietet Eltern die Möglichkeit ihre Pensionsansprüche während der Kindererziehung aufzuteilen. Das heißt, dass der Elternteil, der nicht in Karenz ist und somit mehr verdient, einen Teil seiner Pensionskontogutschriften an den Partner in Elternkarenz überträgt. Der durch die Kindererziehung entstandene finanzielle Verlust soll so zumindest teilweise reduziert werden. Meistens betrifft das Frauen. Dieses bisher freiwillige Angebot sollte verpflichtendwerden, um eine gerechte Pension für alle herzustellen. Jetzt im So.Wochenkommentar von Katharina Kreisa!
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