Wie jetzt bekannt wurde, hat das Land Salzburg im Dezember 2014 einen neuen Passus für das Haushaltsgesetz beschlossen, kund gemacht – aber nicht kommuniziert – im Landesgesetzblatt vom 26. Jänner 2015. Darin sieht die Salzburger Landesregierung zur Wahrung ausreichender Flexibilität bei der Erstellung der Landesvoranschläge für künftige Haushaltsjahre (…) beim Abschluss mehrjähriger Förderungsverträge (…) unter Bedachtnahme auf eine angemessene Vorlauffrist eine Kürzungsmöglichkeit von mindestens 20 % vor – wenn dem nicht zwingende Gründe entgegenstehen.
Betroffen von einer möglichen Kürzung im laufenden Jahr soll – wieder einmal – der Ermessensbereich sein, also neben z.B. Institutionen im Sozialbereich vor allem die freie Kulturszene, in der seit Jahren ausreichende, dem Förderbedarf entsprechende Valorisierungen fehlen.
Konkret sollen künftig (ab 2016) alle Kulturstätten in Salzburg, die Förderverträge mit dem Land abgeschlossen haben, folgende Formulierung unterschreiben: (…) Die Landesregierung behält es sich unter Hinweis auf § 4 Abs. 4 Allgemeines Haushaltsgesetz vor, den angeführten Förderbetrag für das Kalenderjahr 2016 bis zu einem Ausmaß von 20 % zu kürzen. Zum Zwecke der Planungssicherheit ist dem Förderungsnehmer die beabsichtige Kürzung der Fördermittel mindestens drei Monate im Voraus mitzuteilen. Die Fördermittel sind jedenfalls zu kürzen, wenn sich gegenüber dem Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung ein verringerter Förderbedarf ergibt.
Für den Dachverband Salzburger Kulturstätten – er vertritt 74 Kultureinrichtungen in Stadt und Land mit insgesamt rund einer Million BesucherInnen – ist dieser Passus vollkommen inakzeptabel. Die Gründe der strikten Ablehnung:
- Eine Kürzung im Ausmaß von bis 20 Prozent während eines Jahres würde die gesamte Arbeit in Frage stellen und bedrohen, geschlossene und gültige Verträge mit KünstlerInnen, MitarbeiterInnen, Firmen, VermieterInnen etc. könnten z.T. nicht mehr eingehalten werden – dies vielleicht gar drei Monate vor Kürzung (der Jahresförderung? der ausständigen Förderung?) könnte sogar eine Stilllegung des Kulturbetriebs zur Folge haben.
- Eine verantwortliche Geschäftsführung (Intendanz, Vorstand etc.) müsste ab 2016 jährlich eine Rückstellung von 20 Prozent der Landesförderung bilden, die frühestens im Oktober eines Jahres aufgelöst werden könnte (wenn die dreimonatige Frist für das Jahr abgelaufen wäre). Eine Rückstellung in diesem Ausmaß würde in manchen Kulturstätten einen massiven Eingriff in die laufende Arbeit, die Produktion, die Struktur, die Planung etc. bedeuten; darüber müssten BetriebsrätInnen, Mitglieder, alle anderen FördergeberInnen, SponsorInnen, GeschäftspartnerInnen etc. informiert werden.
- Bei einer angedrohten Kürzung von bis 20 Prozent könnte der gültige, mit dem Land abgeschlossene zweijährige Fördervertrag nicht mehr eingehalten werden, d.h. die formulierten und erarbeiteten Ziele wären obsolet – und damit der Vertrag ungültig. Darauf wird nicht Bedacht genommen und in keiner Weise eingegangen.
Die Kritik des Dachverbands – der um den tatsächlichen und erhöhten Förderbedarf weiß, dies laufend kommuniziert und seit Jahren eine Reform der Landeskultur fordert – betrifft neben der monatelangen Nicht-Kommunikation durch das Land vor allem die Rechtsunsicherheit, die mit einem derartigen Passus geschaffen wird, der damit jede Zielvereinbarung ad absurdum führt und einen Vertrauensbruch darstellt.
Eine mögliche Kürzung im Ausmaß von 20 Prozent im laufenden Jahr bedroht Salzburgs Kunst und Kultur drastisch. Der Dachverband fordert den Kulturlandesrat und die Landesregierung zur Zurücknahme des Passus und bis dahin zur Nicht-Anwendung auf – mit Berufung auf nachweislich »zwingende Gründe«.
Die Salzburger Interessensvertretung der freien Kulturszene empfiehlt seinen Mitgliedern, diesen neuen »Kürzungspassus« – schon in Hinblick auf Haftungsfragen – nicht zu unterschreiben. Darüber hinaus kritisiert der Dachverband, dass eine verfehlte (Kultur)Politik des Landes Salzburg – gemeint sind der selbstverschuldete Finanzskandal, ausstehende Reformen und die überfällige Anpassung der Fördermittel – nicht auf dem Rücken der freien Kultur (und aller anderen betroffenen Bereiche) ausgetragen werden darf und kann.
Und, so fragt der Dachverband Salzburger Kulturstätten: Wenn tatsächlich das Landesbudget 2016 gefährdet ist, wie kann dann z.B. ein Kultur-Tourismus-Event wie »Salzburg 20.16« mit zusätzlichen Millionenbeträgen bedacht werden?
Dachverband Salzburger Kulturstätten
Mag. Thomas Randisek
Dreifaltigkeitsgasse 3/3
5020 Salzburg
Tel: +43 650 970 29 08
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