Warum werden Tierschutzorganisationen so häufig im Testament bedacht – Kulturinstitutionen hingegen nur selten? Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es, an Kultureinrichtungen zu spenden, sie zu beschenken oder gar im eigenen Nachlass zu berücksichtigen? Und wie kann man als Kulturinstitution sensibel, aber klar über das Thema Erbschaften sprechen?
Dr. Claus Spruzina, Honorarprofessor für Zivilrecht an der Universität Salzburg und Präsident der Salzburger Notariatskammer gibt einen Überblick über rechtliche Rahmenbedingungen, Gestaltungsmöglichkeiten und Fallstricke bei Testamentsspenden an Kulturbetriebe.
Dabei geht es u.a. um Unterschiede zwischen Vermächtnis und Erbeinsetzung, um Testierfreiheit und Pflichtteilsrecht, die Formstrenge im Testamentsrecht und andere Vorsorgethemen mit dem Fokus auf gemeinnützige Einrichtungen.
Moderation: Tomas Friedmann, Leiter des Literaturhauses Salzburg, langjähriger Kulturvermittler und engagierter Netzwerker im österreichischen Literaturbetrieb.
Eine Veranstaltung für Kulturinteressierte, Institutionen, Erbwillige – und alle, die über Wirkung über das Leben hinaus nachdenken möchten.




