Die Tätigkeiten der österreichischen Community Mediens folgen der Empfehlung des Europarats an die Mitgliedstaaten für Medienpluralismus.
Verband Freier Rundfunk Österreich (VFRÖ)
Seit Juli 2020 ist FS1 Mitglied im Verband Freier Rundfunk Österreich. Der VFRÖ hat 16 nicht-kommerzielle Rundfunkveranstalter — 14 Freie Radios und 2 Community TVs — als Mitglieder und ist die allgemeine Interessenvertretung der österreichischen Community Medien. Er hat seinen Sitz in Wien.
Charta des Freien Rundfunks Österreich in der Fassung 2020
“Freie Radios und Community TVs sind nicht-kommerzielle Rundfunkveranstalter*innen. Sie sind unabhängige, gemeinnützige und nicht auf Profit ausgerichtete Medienunternehmen, die einen Offenen Zugang der Allgemeinheit zur Medienproduktion sowie deren terrestrischer und digitaler Distribution bereitstellen. Ziel ist eine breitere Beteiligung der Bevölkerung vor allem im Kontext terrestrisch sendender Medien zu ermöglichen und auf diesem Wege einen wesentlichen Beitrag zur Meinungsvielfalt im Rundfunk zu leisten. Als dritter Rundfunksektor erweitern Freie Radios und Community TVs neben öffentlich-rechtlichen und kommerziellen Rundfunkveranstaltern die Meinungsvielfalt.
1. Offener Zugang / Public Access
Freie Rundfunkveranstalter*innen geben allen Personen und Gruppen innerhalb des gesetzlichen Rahmens die Möglichkeit zur unzensierten Meinungsäußerung und Informationsvermittlung. Vorrang haben dabei soziale, kulturelle und ethnische Minderheiten sowie solche Personen und Gruppen, die wegen ihrer gesellschaftlichen Marginalisierung oder sexistischen oder rassistischen Diskriminierung in den Medien kaum oder nicht selbstbestimmt zu Wort kommen.
2. Partizipation
Freie Rundfunkveranstalter*innen stellen Trainings‑, Produktions- und Verteilungsmöglichkeiten zur Verfügung. Sie bilden Plattformen lokaler und regionaler Medienproduktion sowie Musik‑, Kunst- und Kulturproduktion. Sie sind offen für gesellschaftspolitische Initiativen und für gesellschaftlich oder medial marginalisierte Communities und Perspektiven. Sie laden die Bevölkerung zur aktiven Beteiligung ein, spiegeln die gesellschaftliche, kulturelle und sprachliche Vielfalt ihrer Versorgungsgebiete wider und fördern den Dialog.
3. Gemeinnützigkeit / Nicht-Kommerzialität / Faire Arbeitsbedingungen
Freie Rundfunkveranstalter*innen stehen nicht im Privateigentum Einzelner, sondern sind gemeinsam von ihren Nutzer*innen getragene gemeinnützige Organisationen. Ihre Tätigkeit ist nicht auf Gewinn ausgerichtet. Ihre Programme verfolgen das Prinzip der Werbefreiheit. Zur Stärkung ihrer Unabhängigkeit bemühen sich die Freien Rundfunkveranstalter*innen um unterschiedliche Einnahmequellen. Die Finanzierung erfolgt zum Beispiel durch öffentliche Förderungen, Mitgliedsbeiträge, Kooperationen, Spenden und Sponsoring. Mit fairer Bezahlung von Mitarbeiter*innen und Honorarkräften fördern sie gute Arbeitsbedingungen.
4. Transparenz / Organisation
Im Freien Rundfunk sind die Organisation und die Auswahlkriterien für Sendungen transparent und nachprüfbar zu gestalten sowie öffentlich zugänglich zu machen. Ihre Mitarbeiter*innen setzen sich aktiv mit Benachteiligungen auseinander.
5. Lokalbezug / Regionale Entwicklung
Freie Rundfunkveranstalter*innen verstehen sich als lokale und regionale Medien, die regionale Entwicklung nachhaltig und positiv auf sozialer, ökologischer und ökonomischer Ebene beeinflussen. Freie Rundfunkveranstalter*innen handeln nach dem Grundsatz ‘Denke global, handle lokal!’, fungieren als Sprachrohr der lokalen Bevölkerung und führen regionale Themen und Produktionen in internationaler Vernetzung und Kooperation fort. Freie Rundfunkveranstalter*innen arbeiten aktiv zusammen, so zum Beispiel durch gemeinsame Mediatheken, Programmaustausch oder die gemeinsame Realisierung von medialen, kulturellen, künstlerischen oder gesellschaftspolitischen Projekten.
6. Unabhängigkeit / Journalistische Qualität
Freie Rundfunkveranstalter*innen sind in ihren Eigentümer*innenverhältnissen, Organisationsformen, Herausgeber*innenstrukturen und in der Programmgestaltung unabhängig von staatlichen, kommerziellen und religiösen Institutionen und politischen Parteien.
Sie fördern eine sorgfältige, unabhängige und unbequeme Berichterstattung und verpflichten sich freiwillig dem Ehrenkodex für die österreichische Presse.
7. Antidiskriminatorischer & politischer Anspruch
Freie Rundfunkveranstalter*innen fördern eine selbstbestimmte, solidarische und emanzipatorische Gesellschaft. Sie treten für freie Meinungsäußerung, Meinungsvielfalt, Gleichberechtigung, Menschenwürde und Demokratie ein.
Sie arbeiten aktiv gegen Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Gender, Sexualität, sozialer oder ethnischer Herkunft, Religion, Hautfarbe, körperlicher oder geistiger Fähigkeiten, Sprache oder Alter.
Sie fördern den Gedanken eines starken, einigen und solidarischen Europas und unterstützen die Ziele und Werte der Europäischen Union.”
Der Verband Freier Rundfunk Österreich ist Mitglied im CMFE (Community Media Forum Europe) und im Kulturrat.
VCFÖ — Verband Community Fernsehen Österreich
Zur fernsehspezifischen Zusammenarbeit zwischen allen drei österreichischen Community TV Stationen — dorf.tv ist nicht Mitglied beim VFRÖ — besteht ergänzend ein weiterer kleinerer Verband, wo FS1 ebenfalls Mitglied ist.
1140 Wien, Missindorfstrasse 21/12
ZVR 211401517, -> Abfrage ZVR
Der VCFÖ (Verband Community Fernsehen Österreich) ist die Interessenvertretung für Community TV´s in Österreich.
Der Verband Community Fernsehen Österreich hat drei Mitglieder (dorf, OKTO und FS1) und hat seinen Sitz ebenfalls in Wien.
Obmann: Alf Altendorf (FS1)
Schriftführer: Otto Tremetzberger (dorf)
Kassier: Christian Jungwirth (Okto)
Der VCFÖ ist Mitglied im CMFE (Community Media Forum Europe).